Skip to main content
header calender
  Bahnhofstr. 28, 82515 Wolfratshausen     Parkplätze direkt vor der Praxis     08171-78800      info@kfo-czell.de

fachpraxis für kieferorthopädie

Bahnhofstr. 28
82515 Wolfratshausen

Kontakt

 08171-78800
 08171-27163

 Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.

sprechzeiten

 Mo - Do:    8:00 - 12:00
13:00 - 18:00
 Freitag:    8:00 - 11:00
Neupatienten

Zahnzusatzversicherung für die KFO-Therapie – Lohnt sich der Abschluss?

Schiefe Zähne, Zahn- oder Kieferfehlstellungen oder auch allgemeine Kiefergelenksprobleme sind oftmals nicht nur eine Frage der Ästhetik, sondern können weiterführende medizinische Folgen nach sich ziehen. Doch selbst wenn eine kieferorthopädische Behandlung medizinisch notwendig erscheint, übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen nicht in jedem Fall die Kosten. Eine Zahnzusatzversicherung mit Kieferorthopädie kann Ihnen dabei helfen, die Kosten zu stemmen. Im Folgenden finden Sie nähere Informationen über die Vorteile einer Zahnzusatzversicherung mit kieferorthopädischer Behandlung:

Kieferorthopädische Zahnzusatzversicherung für Kinder

Fast jedes zweite Kind in Deutschland unterzieht sich einer kieferorthopädischen Behandlung. In der Regel beginnen die Behandlung zwischen dem 9. und 12. Lebensjahr und können mehrere Jahre andauern. Auf Eltern können dabei eine Menge an Behandlungskosten zukommen, da gesetzliche Krankenkassen nur für schwere Fehlstellungen der Einstufung KIG 3-5 (siehe unseren Beitrag zu den KIGs was bedeutet kig und was sagt es aus) und auch nur in der Grundversorgung aufkommen. Alle von den gesetzlichen Krankenkassen als „Mehrkosten“ angesehenen Leistungen, müssen Sie leider privat zahlen. Eine Zahnzusatzversicherung, die kieferorthopädische Behandlungen einschließt (wichtig!) kann helfen, die eigenen Kosten zu senken. Eine Zahnzusatzversicherung für Kieferorthopädie sollte ab KIG Stufe 1 bis Stufe 5, inklusive Mehrkosten durch private Wahlleistungen je nach Versicherungsbedingungen die Kosten zum Großteil decken. Sehr wichtig ist hierbei, dass die private Zusatzversicherung unabhängig von einer KIG-Einstufung der gesetzlichen Krankenversicherung Kosten übernimmt. Hierbei sollten Sie sich jedoch frühzeitig kümmern, da der Zeitpunkt des Beginns des Versicherungsfalls von Eltern und Versicherungen oft unterschiedliche angesehen wird.

Beginn des Versicherungsfalls

Für Versicherungen beginnt der Versicherungsfall bereits, wenn Ihr Zahnarzt bei der Vorsorge eine Empfehlung bezüglich einer Auffälligkeit und eine Weiterbehandlung beim Kieferorthopäden empfiehlt. Sollten Sie erst nach dieser Empfehlung eine Zahnzusatzversicherung abschließen, wird die Versicherung in der Regel nicht mehr für die Behandlung aufkommen! Fragen Sie, falls Sie noch keine Zahnzusatzversicherung abgeschlossen haben, vor Abschluss, was Ihr Zahnarzt in der Patientenakte Ihres Kindes vermerkt hat. Versicherungen überprüfen in Leistungsfällen die Angaben und erbitten Einsicht in die Patientenakte des behandelnden Zahnarztes. Prinzipiell gilt, dass Behandlungen, die zum Zeitpunkt des Versicherungsantrags bereits angeraten wurden, nicht mehr versichert werden können.
Wann sollten Sie also am besten eine Zahnzusatzversicherung abschließen?
Zu empfehlen ist, eine Zahnzusatzversicherung die eine kieferorthopädische Behandlung mit einschließt bereits vor dem ersten Zahnarztbesuch, abzuschließen. Damit sind Sie auf der sicheren Seite und bekommen Ihre Kosten erstattet.

Folgende Private Wahlleistungen führen zu Mehrkosten:

  • Kieferorthopädische Funktionsanalyse
  • Invisalign-Therapie (“unsichtbare“, herausnehmbare Aligner)
  • Lingualtechnik (innenliegende Zahnspange)
  • Selbstligierende Brackets
  • Mini-Brackets, Keramik-Brackets
  • Retainer (Stabilisierungsdraht nach Behandlung)
  • zahnfarbende oder superelastische Bögen
  • Versiegelung der Zahnoberfläche um die Brackets herum (Schutz vor Karies)
  • Leistung für Prophylaxe bei Kindern

Mehrkosten für kieferorthopädische Behandlungen können grundsätzlich durch eine Zahnzusatzversicherung gedeckt werden. Viele private Zahnzusatzversicherungen bieten auch einen Baustein für Kieferorthopädie an. Je nach Versicherungsbedingungen der gewählten Zahnzusatzversicherung werden Ihnen bis zu 90% der kieferorthopädischen Kosten erstattet.

Kieferorthopädische Zahnzusatzversicherung für Erwachsene

Während die gesetzlichen Krankenkassen für Kinder unter 18 Jahren wenigstens bei Behandlungen der KIG 3-5 die Kosten übernehmen, sieht dies für Erwachsene anders aus. Für Erwachsene werden kaum kieferorthopädische Leistungen übernommen und Zuschüsse gibt es nur bei wirklich gravierenden Kieferanomalien. Die Kosten werden, wenn überhaupt, nur bei schweren Kieferanomalien übernommen, bei denen gleichzeitig eine kieferchirurgische Maßnahme erforderlich ist. Selbst nach einem Unfall gibt es nur Zuschüsse, wenn eine Kieferanomalie vorliegt, die gesetzlich definiert ist und für die eine entsprechende KIG-Einstufung vorliegt. Für gesetzlich Krankenversicherte ist das problematisch, obwohl gerade bei kleineren Fehlstellungen kieferorthopädische Maßnahmen dabei helfen können, sich vorbeugend bis ins hohe Alter ein gutes Gebiss zu sichern.
Obwohl in vielen Fällen eine kieferorthopädische Behandlung nicht nur eine rein ästhetische Entscheidung ist, sondern oftmals vom Zahnarzt aus medizinischen Gründen empfohlen wurde, um zum Beispiel Folgeprobleme einer ungleichmäßigen Belastung zu vermeiden, sehen die gesetzlichen Krankenkassen solche Behandlungen als nicht unbedingt notwendig an und kommen daher dafür auch nicht auf. Eine Zahnzusatzversicherung, die kieferorthopädische Leistungen mit einschließt ist daher in jedem Fall ratsam. Oft geht auch einer prothetischen Sanierung des Gebisses eine kieferorthopädische Behandlung voraus.
Auch für Erwachsene gilt: schließen Sie eine Zahnzusatzversicherung möglichst frühzeitig ab, da die privaten Versicherungen bei laufender Behandlung die Kosten nicht übernehmen werden. Schauen Sie auch genau in die Tarife der einzelnen Versicherungen und ob Ihre Behandlung im Leistungsspektrum steht.

Warum eine Zahnzusatzversicherung für Kieferorthopädie sinnvoll ist

Eine kieferorthopädische Behandlung kann für Sie eine große und nicht eingeplante finanzielle Belastung darstellen. Häufig wird davon ausgegangen, dass eine Behandlung nur bei Kindern und Jugendlichen notwendig ist. Doch immer öfter lassen sich auch Erwachsene die Zähne begradigen. Die Gründe sind dabei vielfältig und nicht immer rein ästhetischer Natur, denn eine kieferorthopädische Behandlung lässt Ihre Zähne nicht nur besser aussehen, sondern schützt sie auch langfristig vor einseitigen Abnutzungen. Oft sind Kopf- und Nackenschmerzen sowie Verspannungen der Kiefermuskulatur eine Ursache, die durch eine kieferorthopädische Maßnahme behoben werden können. Auch ein unbehandelter Verlust von Zähnen kann bei Erwachsenen zu einer medizinisch notwendigen kieferorthopädischen Therapie führen. Eine frühzeitige, vorsorgliche, kieferorthopädische Therapie ist deswegen sehr sinnvoll. Insgesamt gibt es viele Ursachen, die Betroffene zum Kieferorthopäden führen. In allen Fällen ist es gut, wenn eine Zahnzusatzversicherung finanziell unter die Arme greift.

Haben Sie noch Fragen zum Thema „Zahnzusatzversicherung mit kieferorthopädischer Behandlung“ oder allgemein Fragen zu Behandlungskosten? Dann sprechen Sie und doch ganz persönlich in unserer Facharztpraxis für Kieferorthopädie darauf an, wir helfen Ihnen gerne! 
Jetzt Termin vereinbaren unter 08171-78800 oder online auf www.kfo-wolfratshausen.de