Skip to main content
header calender
  Bahnhofstr. 28, 82515 Wolfratshausen     Parkplätze direkt vor der Praxis     08171-78800      dres.czell@t-online.de

fachpraxis für kieferorthopädie

Bahnhofstr. 28
82515 Wolfratshausen

Kontakt

 08171-78800
 08171-27163

 Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.

sprechzeiten

 Mo - Do:    8:00 - 12:00
13:00 - 18:00
 Freitag:    8:00 - 11:00
Neupatienten

Ab wann ist eine kfo-Behandlung sinnvoll?

Viele Eltern Fragen sich, wann sie mit Ihrem Kind zum ersten Mal zum Kieferorthopäden sollten? Gibt es bestimmte Altersgrenzen und Beschränkungen für den Besuch beim Kieferorthopäden? Und wann wird in der Regel mit kieferorthopädischen Behandlungen begonnen? Die Antwort auf diese Fragen, finden Sie im Folgenden Text:
Oftmals suchen Eltern mit ihren Kindern erst einen Kieferorthopäden auf, wenn alle Milchzähne herausgefallen und alle bleibenden Zähne durchgebrochen sind. Jedoch können sich bei zu langem warten, bereits Stellungsanomalien von Zähnen und Kiefer entwickeln, welche später nur noch aufwendig korrigiert werden können.

Wann zum KFO?

In der Regel werden kfo-Behandlungen erst nach dem 9. Lebensjahr begonnen. Die Phase zwischen dem 10. und 13. Lebensjahr eignet sich für die Therapie der meisten Anomalien, da in dieser Phase günstige Aussichten für einen Behandlungserfolg bestehen. Die wachstumsbedingte Umbaufähigkeit der Kieferknochen kann in diesem Alter hervorragend genutzt und zudem mit einer guten Kooperation der Kinder gerechnet werden.
Jedoch bereits vor dem Erreichen des 9. Lebensjahr kann ein Besuch beim Kieferorthopäden sinnvoll sein, um zu überprüfen, ob die Gebissentwicklung regelrecht verläuft oder ob entwicklungsbeeinträchtigende Einflüsse vorliegen. Kontrolluntersuchungen sind, je nach Gebisssituation, sinnvoll, bis entschieden werden kann, ob eine kfo-Behandlung erforderlich und hilfreich ist.

Frühbehandlung

Kieferorthopädische Therapiemaßnahmen im Milchgebiss sind in der Regel nur selten erforderlich. Jedoch ist das Alter von nachgeordneter Bedeutung, entscheidend sind die Zahnentwicklung sowie der Charakter der Anomalie.
Ausgeprägte Zahnfehlstellungen und Gebissanomalien kommen in der frühen Phase der Gebissentwicklung nicht so häufig vor wie im späteren, bleibenden Gebiss. Die Therapiemaßnahmen werden in der ersten Phase des Zahnwechsels – also in den ersten Grundschuljahren – nur eingeleitet, wenn die Gefahr einer massiven Wachstumsbehinderung besteht, z.B. bei einem Kreuzbiss. Eine Abdrucknahme sollte ohne größere Schwierigkeiten möglich sein, es muss eine ausreichende Kooperationsbereitschaft des Kindes bestehen, d. h. in den meisten Fällen nicht vor dem 6. Lebensjahr.

Wann ist eine Frühbehandlung sinnvoll?

Eine Frühbehandlung mit Hilfe von kieferorthopädischen Apparaturen wird bei den folgenden Fehlstellungen erforderlich:
  • umgekehrter Frontzahnüberbiss (Unterkiefervorbiss)
  • Kreuzbiss (umgekehrte Verzahnung im Seitenzahnbereich) oder Nonokklusion (Nicht-Aufeinandertreffen der Seitenzähne)
  • extreme Unterkiefer-Rückverlagerung
  • Einbruch der Stützzonen durch zu frühen Verlust der seitlichen Milchzähne
  • überzählige Zähne
  • nach Unfällen
Wird Ihr Kind mit einer Lippen-Kiefer-Gaumenspalte geboren, kann dies – selbst wenn die Spalte operativ verschlossen wurde – noch Jahre danach die Entwicklung des Gebisses beeinflussen. Auch die Folgen von häufigem Daumenlutschen können erst im Erwachsenenalter sichtbar werden, deshalb ist eine frühe Untersuchung immer anzuraten.

Kostenübernahme

Die Kosten für eine notwendige kieferorthopädische Behandlung bei Patienten unter dem 18. Lebensjahr werden von der Krankenkasse übernommen. Behandlungen, die über das Angebot des Leistungskatalogs der gesetzlichen Krankenversicherung hinausgehen, müssen die Patienten selbst finanzieren. Hierzu können beispielweise gehören: Kosten für spezielle zahnfarbene oder selbstligierende Brackets, Lingualtechnik, hochelastische Drähte aus Speziallegierungen, Funktionsanalyse und Glattflächenversiegelung und die Aligner-Behandlung (Behandlung mit durchsichtigen, kaum sichtbaren Schienen).
Grundsätzlich zahlt die Krankenkasse nur für ausgeprägte Zahnfehlstellungen und Kieferanomalien, deren Korrektur aus medizinischen Gründen notwendig bzw. dringend erforderlich erscheint.
Die Kosten für eine kieferorthopädische Behandlung, die nach Beendigung des 18. Lebensjahres begonnen wird, übernimmt die gesetzliche Krankenkasse nur, wenn eine kombiniert kieferchirurgisch-kieferorthopädische Behandlung indiziert ist.

Haben Sie noch Fragen, wann Sie am besten mit Ihrem Kind zum Kieferorthopäden sollten oder möchten sich dahingehend näher informieren? Dann sprechen Sie und doch ganz persönlich in unserer Facharztpraxis für Kieferorthopädie darauf an, wir helfen Ihnen gerne! 
Jetzt Termin vereinbaren unter 08171-78800 oder online auf www.kfo-wolfratshausen.de